Leistungen

Allgemeine Pflegeleistungen

  

 

Entsprechend dem Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege It. § 75 SGB für das Land Sachsen- Anhalt, sind die individuellen Hilfen und Unterstützungen zur Erhaltung und Stärkung der Selbstständigkeit geregelt und finden qualitätsorientiert ihre Anwendung.
Die allgemeinen Pflegeleistungen werden aktivierend und fördernd erbracht, die soziale Betreuung und Alltagsstrukturierung wird mittels Strukturmodell erfasst und individuell mit dem erstellten Tagesstrukturenplan umgesetzt.

Die einzelnen Pflegeleistungen umfassen:

  • Hilfe und Unterstützung im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
  • Hilfe und Unterstützung im Bereich der Mobilität und Beweglichkeit
  • Hilfe und Unterstützung im Bereich der krankheitsbezogenen Anforderungen und Belastungen
  • Hilfe und Unterstützung im Bereich der Selbstversorgung
  • Hilfe und Unterstützung im Bereich Leben in sozialen Beziehungen
  • Hilfe und Unterstützung im Bereich der Haushaltsführung
  • Hilfe und Unterstützung im Bereich der relevanten Risiken und Phänomenen
  • Alltagsstrukturierende Maßnahmen
  • Gruppen- und Einzelaktivitäten
  • Entspannungstechniken
  • Vermittlung und Organisation von Einzeltherapien (Physiotherapie, Ergo- Logotherapie)
  • Vermittlung und Organisation von Dienstleistungen (Maniküre, Pediküre oder Frisör)
  • Beratung und Unterstützung bei Formalitäten
  • Beratung und Unterstützung nach § 7a SGB XI
  • Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen
  • Organisation und Begleitung Angehörigentreff (einmal monatlich)
  • Vermittlung / Zusammenarbeit anderer an der Pflege beteiligter Institutionen (Sanitätshaus, Arzte etc.)

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