Entsprechend dem Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege It. § 75 SGB für das Land Sachsen- Anhalt, sind die individuellen Hilfen und Unterstützungen zur Erhaltung und Stärkung der
Selbstständigkeit geregelt und finden qualitätsorientiert ihre Anwendung.
Die allgemeinen Pflegeleistungen werden aktivierend und fördernd erbracht, die soziale Betreuung und Alltagsstrukturierung wird mittels Strukturmodell erfasst und individuell mit dem erstellten
Tagesstrukturenplan umgesetzt.
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